Windkraft in Aukrug

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Bei uns in der Gemeinde ist das Thema Windkraft allgegenwärtig. Im September 2018 kam Fa. Windstrom das erste Mal auf die Gemeinde zu. Umgehend wurde die Thematik im Ausschuss für Wirtschaft und Umwelt vorgestellt. Seitdem ist es auch im Ausschuss für Bau und Planungen sowie der Gemeindevertretung präsent.
Nachfragen beim zuständigen Sachbearbeiter Jens Lahrsen im Amt Mittelholstein ergaben, dass in Bezug auf den B-Plan noch kein Handlungsbedarf bestand. Dieses wurde auch so an die Fraktionen weitergegeben.

Im Februar 2019 nahm das Thema dann wieder Fahrt auf. Mehrere Runden der Fraktionsvorsitzenden zur Beratung fanden statt. Eine Einwohnerversammlung zum Thema Windkraft wurde einberufen, um ausführlich über den geplanten Windpark und die Auswirkungen zu informieren. Auf dieser Einwohnerversammlung wurde betont, dass keine der politischen Parteien Windräder auf Aukruger Gemeindegrund haben möchte. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Vorrangfläche für Windenergienutzung handelt und die Gemeinde bei der Anhörung zum Regionalplan I schon Schwierigkeiten hatte, geeignete Argumente zu finden, diese Vorrangfläche zu verhindern.

Auf der Bauausschusssitzung am 20.5.2019 stellten die CDU Fraktion und die Fraktion der EFA den Antrag, einen eigenen B-Plan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu beschließen. Beides wurde der Gemeindevertretung empfohlen. Auf der Haupt- und Finanzausschusssitzung wurde dieses Thema weiter beraten. Man kam überein,
sich in einem Gespräch mit dem Fachbereich Bau beim Amt Mittelholstein beraten zu lassen. Als Ergebnis des Gesprächs wurden folgende Punkte dargestellt: Bei Aufstellung eines eigenen BPlanes mit Veränderungssperre muss die Gemeinde selbst tätig werden und ein Planungsbüro beauftragen. Dieses Planungsbüro muss alle Punkte wie Schall, Schattenwurf, Naturschutz relevante Planungen einschließlich Artenkartierung usw. in Auftrag geben. So ein Plan würde die Gemeinde viel Geld (ca.120.000 €) kosten.

Der bessere Weg wäre, nachdem das LLUR* den Antrag der Fa. Windstrom geprüft hat und von der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen anfordert, gemeinsam mit der Fa. Windstrom über einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln. Dafür hat die Gemeinde 2 Monate Zeit. In einem städtebaulichen Vertrag kann man  über einen von der Fa. Windstrom bezahlten B-Plan, über die Höhe der Anlage, über Schall, Schattenwurf etc. verhandeln. Die Fraktionen haben diese Zeit genutzt und miteinander gesprochen, um eine Verhandlungsgrundlage zu erarbeiten. In der Sitzung der Gemeindevertretung am nächsten Tag wurden die Erstellung des B-Planes und die Veränderungssperre daher zunächst wieder von der Tagesordnung genommen.

Die Aukruger SPD Fraktion ist grundsätzlich gegen Windräder in Aukrug. Fraktionsübergreifend ist es auch gelungen, die Windvorrangflächen auf eine Fläche zu reduzieren. Als privilegiertes Bauvorhaben des Landes besteht seitens der Gemeinde wenig Aussicht, den Bau des Windparks zu verhindern, wenn das LLUR* die Genehmigung dafür erteilt. In diesem Fall möchten wir das bestmögliche Ergebnis für die Gemeinde aus der Situation herausholen. Fa. Windstrom möchte 4 Anlagen mit einer Höhe von
jeweils 180m errichten. Das würden wir ggf. unterstützen. Die Gemeinde könnte versuchen, die Höhe der Anlagen zu begrenzen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, daß auf die Fläche rechnerisch 5-6 Anlagen passen könnten. Die Interessen direkt betroffener Aukruger Einwohner müssen auf jedem Fall berücksichtigt werden.

*)Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume